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Ersatzbaustoffverordnung

Nächster Kurs am 16. Mai 2025

Der 2023 zum ersten Mal angebotene Lehrgang "Ersatzbaustoffverordnung" ersetzt den Kurs LAGA M 20.

Zum 01.08.2023 trat die Mantelverordnung zur Neuregelung der Verwertung mineralischer Abfälle, bestehend aus ErsatzbaustoffV, BBodSchV, GewAbfV,  DeponieV u. a., in Kraft. Sie löst die bisherigen LAGA-Hinweise aus dem Merkblatt M20 ab. Ziel der neuen Mantelverordnung ist der Schutz von Boden und Grundwasser und das Erreichen einer hohen Recyclingquote für mineralische Ersatzbaustoffe. Die umfangreiche ErsatzbaustoffV regelt die Anforderungen an die Verwertung von mineralischen Abfällen in technischen Bauwerken neu.

Mit der neuen Verordnung kommen auch neue Herausforderungen für die Akteure des Bodenschutzes, der Altlastensanierung, des Flächenrecyclings und des Deponie- und Abfallwesens: neue Regeln, neue Begriffe, neue Analyseverfahren, neue Einbauklassen und neue Materialwerte.

Der erfahrene Fachgutachter und Referent Oliver Sommer wird im Seminar einen Einblick in die neue Ersatzbaustoffverordnung und ihre Auswirkungen auf die fachliche Praxis ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten geben. 

Das Seminar richtet sich an die Probenehmer selbst, aber vor allem auch Behördenvertreter der Umweltämter und Vollzugsbehörden und Akteure im Bereich der Deponie-, Recycling-,  Abfall- und Laborunternehmen.

 

 

Themen

  • Aufbau und Inhalt der Mantelverordnung und der EBV
  • Zielsetzung und Konzeption der EBV
  • Anwendungsbereich der EBV und Abgrenzung der EBV zu anderen Regelwerken
  • Begriffsbestimmung der Ersatzbaustoffe
  • Annahmekontrolle bei Recyclinganlagen
  • Zusammenfassung der Güteüberwachung von mineralischen Abfällen
  • Materialwerte, Überwachungswerte, Orientierungswerte
  • Probenahme, Analytik der Proben, Parameter und Bestimmungsverfahren
  • Bewertung der Untersuchungsergebnisse der Güteüberwachung
  • Vorerkundungen nach der BBodSchV für Bodenmaterial
  • Untersuchung von nicht aufbereitetem Bodenmaterial, Baggergut und deren Bewertung
  • Exkurs zur BBodSchV mit den Anforderungen an das Einbringen von Materialien auf oder in den Boden – Gliederung §§ 6 und 8 BBodSchV
  • Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen, Vorstellung einiger Einbauweisen
  • Anzeigepflichten, Einzelfallentscheidungen, Ersatzbaustoffkataster mit Beispielen
  • Getrennte Sammlung und Erfassung von Ersatzbaustoffen an der Anfallstelle
  • Stand der Umsetzung in den Ländern
  • Ausschreibung sinnvoll und Kompakt gestalten
  • Ausblick und Ende der Abfalleigenschaft von MEB´s

Referent

Oliver Sommer

  • Fachbegutachter für die Probenahme, Fachmodul Abfall, Boden und Altlasten i. A. der DAkkS
  • Langjährige Erfahrung als Laborleiter in mehreren Laboratorien
  • Mitglied im ITVA e.V.
  • Mitarbeit am Leitfaden für mineralische Abfälle in Berlin/Brandenburg
  • Mitglied im Gremium Mantelverordnung des VUP
  • Kundenberater SGS Institut Fresenius, Bereich Environment, Health & Safety
  • Schulungen für drei Akademien mit den Themenschwerpunkten: Bestimmung von Messunsicherheiten bei Untersuchungen nach BBodSchV, Qualitätssicherung im analytischen Labor, Entsorgung von mineralischen asbesthaltigen Abfällen gemäß Entwurf der LAGA M 23

Teilnahmegebühr

450 EUR normal

425 EUR ermäßigt (Behörden und DGFZ-/BWK-/BDG-Mitglieder, mit Nachweis)

Online: 430 EUR bzw. 410 EUR ermäßigt

Anmeldungen bitte bis einen Monat vor dem Termin, anschließend erfolgt die Rechnungslegung. Enthalten sind in der Gebühr umfassende Lehrgangsunterlagen, Pausengetränke, Imbiss und Mittagessen. Bei Nicht-Einhalten der Zahlungsfrist laut Rechnung kann der Platz ggf. an weitere Interessenten vergeben werden.

weitere organisatorische Hinweise

RÜCKTRITT VON EINER VERANSTALTUNG
Die Absage muss schriftlich bei uns eingehen. Außerhalb der gesetzlichen Widerrufsfristen gilt Folgendes: Bis zur Rechnungslegung (i. d. R. bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl) kann der/die Teilnehmer/in kostenfrei vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Bei Rücktritt nach Rechnungslegung berechnet das DGFZ e.V. eine Stornogebühr. 

Es ist mindestens eine Stornogebühr in Höhe von 10 % des Teilnehmerentgeltes fällig. Für Stornierungen ab 14 Kalendertagen vor Kursbeginn werden Stornogebühren von 50 %, ab 7 Kalendertagen von 80 % des Kurspreises in Rechnung gestellt. Bei Stornierungen am Veranstaltungstag ist der gesamte Teilnahmebeitrag zu zahlen.

Es kann ein Ersatzteilnehmer benannt werden, der mit allen Rechten und Pflichten in den Vertrag eintritt.

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