Probenahme von Abwasser
im gesetzlich geregelten Umweltbereich am 13. Oktober 2027
Die Zielstellung dieses Lehrgangs besteht in der Vermittlung von Know-how zur praktischen Umsetzung der in den Regelwerken zur repräsentativen Entnahme von Abwasserproben enthaltenen Festlegungen. Er richtet sich vor allem an Mitarbeitende, die in der Probennahme tätig sind sowie die mit der praktischen Umsetzung von Qualitätssicherungsmaßnahmen beauftragt sind.
Schwerpunkte der Veranstaltung bilden u. a. die Überwachung der Abwassereinleitungen, die ordnungsgemäße Probenahme von Abwasser und die notwendigen Vor-Ort-Analytik. Hierbei gehen wir sowohl auf die amtliche als auch die Selbstüberwachung ein. Ziel der Veranstaltung ist es auch, Ihnen neben der Vermittlung aktueller Normen eine möglichst hohe Rechtssicherheit in Bezug auf die Abwasserverordnung bzw. Abwasserabgabe zu vermitteln.
Der Lehrgang beinhaltet ein Praktikum, in dem die vermittelten Kenntnisse zu den Schwerpunkten praktisch angewandt werden. Dies beinhaltet die Demonstration einer Abwasserprobenahme, Vorstellung Probenahmetechnik und Vor-Ort-Messungen.
Themen
- Grundlagen und Planung der Abwasser-Probenahme
- Novellierung Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Normenübersicht, Regelwerke, DIN 38 402-11, LAWA AQS-Merkblatt P 8/1
- Anwendungsbereich, Planung der Probenahme
- Durchführung der Probenahme, Probenahmeorte
- Probenahme im Rahmen der amtlichen Einleiterüberwachung
- Arten der Probenahme, Probenahmeverfahren, Probenbeschreibung
- Messung von Vor-Ort-Parametern
- Probenkonservierung, Probentransport,Probengefäße
- Qualitätssicherung, Arbeitssicherheit
Referent
Dr. Thorsten Spirgath
- Fachbegutachter i. A. der DAkks GmbH
- Obmann der Arbeitsgruppe "Probenahme" des SK-Umwelt der DAkks
- Mitarbeit in DIN- und ISO-Normungsausschüssen
- Mitglied im ITVA e.V. und Mitarbeit in ITVA-Fachausschüssen
- Langjährige Praxiserfahrung in der Probenahme von Umweltproben
- DGQ-Qualitätsmanager und DGQ-Auditor
Abschluss
Nach bestandenem, freiwilligen Abschlusstest (Multiple-Choice-Test) wird den Teilnehmern mit einem Zertifikat der Erwerb der Sachkunde bestätigt.
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr beträgt 465 EUR. Mitglieder von DGFZ, BWK bzw. BDG sowie Teilnehmende von Behörden zahlen 440 EUR (mit Nachweis).
Enthalten sind in der Gebühr umfassende Lehrgangsunterlagen, Pausengetränke, Imbiss und Mittagessen. In der Regel vier Wochen vor der Veranstaltung erfolgt die Rechnungslegung. Bei Nicht-Einhalten der Zahlungsfrist laut Rechnung kann der Platz ggf. an weitere Interessenten vergeben werden.
Kontakt
Dr. Jana Sallwey
Tel: 0351-40506 76
E-Mail: weiterbildung[at]dgfz.de


