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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Weiterbildung im DGFZ e.V.
1. Anmeldung zu einer Veranstaltung
Die Anmeldung hat in jedem Fall schriftlich (Brief, Fax, E-Mail, Online-Formular) zu erfolgen. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Mit Zugang der Bestätigung in Form der Rechnung kommt der Vertrag zustande. Der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet, sämtliche Anmeldedaten vollständig und richtig abzugeben. Die Anmeldedaten unterliegen dem Datenschutz.
Teilnahmebestätigung und Rechnung zur Veranstaltung werden übergeben oder per Post bzw. E-Mail zugesandt. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend mitgeteilt. Ein Rücktritt bzw. eine Kündigung kann nur im Rahmen der Ziffer 3 erfolgen.
2. Zahlungsbedingungen
Das Teilnehmerentgelt ist grundsätzlich nach Rechnungslegung vor Beginn einer Maßnahme zu bezahlen. Bei Nichtzahlung des fälligen betrags- und fristgemäßen Teilnahmeentgeltes ist das DGFZ e.V. berechtigt, Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung auszuschließen.
3. Rücktritt von einer Veranstaltung
Ihre die Absage muss schriftlich bei uns eingehen. Außerhalb der gesetzlichen Widerrufsfristen gilt Folgendes: Bis zur Rechnungslegung (i.d.R. bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl) kann der/die Teilnehmer/in kostenfrei vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Bei Rücktritt nach Ablauf dieser Frist berechnet das DGFZ e.V. eine Stornogebühr. Bei Veranstaltungen mit einem Entgelt bis zu 250 EUR beträgt die Stornogebühr 25 EUR. In sonstigen Fällen ist eine Stornogebühr in Höhe von mindestens 10 % des Teilnehmerentgeltes fällig.
Für Stornierungen ab 14 Kalendertagen vor Kursbeginn werden Stornogebühren von 50 %, ab 7 Kalendertagen von 80 % des Kurspreises in Rechnung gestellt. Bei bestimmten Veranstaltungen (z.B. internationale Kurse) können höhere Gebühren fällig werden, diese sind auf der Rechnung ausgewiesen.
Es kann ein Ersatzteilnehmer benannt werden, der mit allen Rechten und Pflichten in den Vertrag eintritt.
4. Absage/Ausfall und Verlegung von Lehrveranstaltungen
Das DGFZ e.V. hat das Recht, bei nicht ausreichenden Anmeldungen oder aus anderem wichtigen Grunde Veranstaltungen abzusagen. Es informiert unverzüglich, spätestens bis Veranstaltungsbeginn, die Teilnehmer. In diesem Falle erhalten diese bereits gezahlte Entgelte voll zurück erstattet. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
Dem DGFZ e.V. steht das Recht zu, Veranstaltungstermine bzw. -orte in angemessener Frist zu verlegen, zusätzliche Termine aufzunehmen und ausgefallene Veranstaltungen nachzuholen. Dem/der Teilnehmer/in dadurch entstehende zusätzliche Kosten werden nicht vom DGFZ e.V. übernommen.
5. Wechsel von Referenten
Soweit der Gesamtzuschnitt und die Qualität der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt werden, berechtigen der Wechsel von Referenten und Verschiebungen im Ablaufplan den/die Teilnehmer/in weder zur Kündigung des Vertrages noch zur Minderung des Entgeltes. Eine wesentliche Beeinträchtigung ist insbesondere dann nicht anzunehmen, wenn nunmehr eingesetzte Referenten eine fachlich adäquate Qualifikation besitzen.
6. Haftung
Das DGFZ e.V. haftet nicht für Schäden aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust, Diebstahl oder für Zertifikats- bzw. Titelmissbrauch; insbesondere auch nicht für Folgeschäden, die sich aus der Veranstaltung ergeben.
7. Copyright
Sämtliche Veranstaltungsunterlagen dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des DGFZ e.V. vervielfältigt werden.
8. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform.
9. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Erfüllungsort und für den vollkaufmännischen Verkehr vereinbarter Gerichtsstand ist Dresden.
Stand: 26.08.2016
Fachbereich
Weiterbildung & Tagungen