Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vergleichsprobenahme im DGFZ e.V.

1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Bestellern der Teilnahme an der Vergleichsprobenahme und dem Dresdner Grundwasserforschungszentrum e. V. (im Folgenden „Veranstalter“). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Teilnehmenden haben keine Gültigkeit.

2. Anmeldung  zur Vergleichsprobenahme
Die Anmeldung kann per Online-Formular, E-Mail, Brief oder Fax erfolgen. Die Anmeldung wird durch unsere Bestätigung rechtsverbindlich (Stornierungsbedingungen siehe unten). Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt.

3. Zahlungsbedingungen
Das Teilnahmeentgelt ist 14 Tage nach Rechnungslegung fällig. Falls die Teilnahmegebühr bis zum Beginn der Vergleichsprobenahme (Termin der Rücksendung des Probenahmeplans) nicht beim Veranstalter eingegangen ist, haben die entsprechenden Teilnehmenden keinen Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung. Der/die Bestellende hat keine Befugnis, ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben.

4. Stornierungen
Eventuelle Stornierungen haben schriftlich (E-Mail, Fax, Brief) zu erfolgen. Außerhalb der gesetzlichen Widerrufsfristen gilt Folgendes: Bis zur Rechnungslegung hat der/die Bestellende das Recht, die Anmeldung ohne Begründung zu widerrufen. Es werden in dem Fall keine Stornierungsgebühren erhoben. Ab Ablauf der Anmeldefrist wird jedoch eine Bearbeitungsgebühr von 150 EUR fällig. Es besteht keine Möglichkeit des Widerrufs, wenn der zugewiesene Vor-Ort-Termin der gebuchten Vergleichsprobenahme stattgefunden hat.

Bei Rücktritt ab Rechnungslegung berechnet der Veranstalter eine Stornogebühr, jedoch keine Bearbeitungsgebühr. Bei Stornierungen ab Rechnungslegung werden Stornogebühren von 25 %, ab 30 Kalendertagen vor dem Vor-Ort-Termin werden Stornogebühren von 80 %, ab 14 Kalendertagen von 95 % der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Bei Stornierungen am Tag des Vor-Ort-Termins ist der gesamte Teilnahmebeitrag zu zahlen.

5. Absage/Ausfall und Verlegung der Vergleichsprobenahme
Ist die Durchführung der Vergleichsprobenahme aufgrund höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund (z. B. wegen Erkrankung des/der Begutachtenden oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl) nicht möglich, werden die Teilnehmenden unverzüglich informiert.

Im Falle einer Absage werden bereits gezahlte Entgelte vollständig erstattet. Weitere Schadenersatzansprüche, insbesondere der Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall, sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

Dem Veranstalter steht das Recht zu, Vor-Ort-Termine bzw. -orte in angemessener Frist zu verlegen, zusätzliche Termine aufzunehmen und ausgefallene Termine nachzuholen. Den Teilnehmenden dadurch entstehende, zusätzliche Kosten werden nicht vom Veranstalter übernommen.

Verschiebungen im Ablaufplan berechtigen den Bestellenden weder zur Kündigung des Vertrages noch zur Minderung des Entgeltes, soweit der Gesamtumfang und die Qualität der Vergleichsprobenahme nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

Der Veranstalter ist berechtigt, in begründeten Fällen, z.B.  höherer Gewalt, insbesondere aufgrund einer Pandemie, einer Epidemie oder behördlicher Untersagungen, das Format der Durchführung der Vergleichsprobenahme den zugrundeliegenden rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen.

6. Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust, Diebstahl oder für Zertifikats- bzw. Titelmissbrauch; insbesondere auch nicht für Folgeschäden, die sich aus der Vergleichsprobenahme ergeben.

Eine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit bezüglich der Durchführung der Vergleichsprobenahme wird vom der Veranstalter nicht übernommen.

7. Urheberrechte
Sämtliche Unterlagen der Vergleichsprobenahme sind urheberrechtlich geschützt.  Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Unterlagen der Vergleichsprobenahme, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet. Insbesondere ist auch die Ablage auf zentralen Speichermedien oder ein öffentliches Zugänglichmachen untersagt. Ausgenommen hiervon ist das Zertifikat.

Das Aufzeichnen von Bild und/oder Ton und die Anfertigung von Fotos während der Vergleichsprobenahme sind nicht gestattet.

8. Datenschutz
Die, von der/dem Bestellenden im Anmeldeprozess freiwillig überlassenen Daten werden vom Veranstalter vertraulich behandelt und nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen genutzt. Diese Daten verwendet der Veranstalter für die Kontaktaufnahme mit und die Beantwortung konkreter Anfragen von der/dem Bestellenden bzw. Teilnehmenden, sowie für die Durchführung der konkreten Vergleichsprobenahme. Die Daten werden dazu hausintern gespeichert und verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur im Rahmen des für die Durchführung der jeweiligen Vergleichsprobenahme notwendigen Umfangs.

Im Übrigen gilt unsere auf der Webseite veröffentlichte Datenschutzerklärung.

9. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform.

10. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Dresden vereinbart.

11. Salvatorische Klausel
Sollte eine in diesen Bedingungen enthaltene Regelung unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Die unwirksame Regelung oder die Lücke gilt als durch diejenige wirksame Regelung ersetzt, die dem am nächsten kommt, was der Veranstalter und der/die Bestellende vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Lücke erkannt hätten.

Stand: 06.12.2023

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