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Grundlagen der Hydrogeologie
Nächster Termin: 10.-11. September 2025
Tiefbau- und Bodensanierungsmaßnahmen greifen in den Untergrund ein und beeinflussen oft den geologisch gewachsenen Raum. Wird dabei das Grundwasser erreicht, sind besondere Schutzmaßnahmen erforderlich. Ein fundiertes hydrogeologisches Verständnis ist daher unerlässlich, um die Grundwasserströmung, Wasserqualität und Schadstoffverlagerung korrekt einzuschätzen.
Dieses Fachseminar zur Hydrogeologie richtet sich an Bauingenieure, Umweltwissenschaftler und Fachkräfte in Ingenieurbüros und Umweltverwaltungen, die ihr Wissen auffrischen, vertiefen oder sich neu in die Thematik einarbeiten möchten.
Inhalte & Ablauf des Seminars:
Tag 1: Grundwasserströmung
- Der Untergrund als Strömungsraum
- Gesättigte und ungesättigte Zone verstehen
- Methoden zur Messung & Beschreibung der Grundwasserströmung
- Grundwasser im Wasser- und Bodenrecht (rechtliche Grundlagen)
Tag 2: Grundwasserqualität, Schadstoffe & Bewertung
- Herkunft & Zusammensetzung von Wasserinhaltsstoffen
- Schadstoffe im Boden & Grundwasser – Risiken & Prävention
- Stofftransportprozesse im Untergrund und deren Bewertung
- Rechtliche Einordnung & Handlungsfolgen für den Grundwasserschutz
Expertenwissen aus der Praxis:
Das Seminar wird von zwei erfahrenen Geologen geleitet, die langjährige Expertise in hydrogeologischer Forschung und Consulting besitzen. Sie vermitteln praxisnahes Know-how für den Umgang mit Grundwasser in Bauprojekten und Sanierungsmaßnahmen.
Referenten
Dr. Thomas Sommer, DGFZ e.V.
Prof. Dr.-Ing. habil. Felix Bilek, GFI Grundwasser-Consulting-Institut GmbH Dresden
Themen
- Grundlagen der Grundwasser-Absenkung
- Das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren
- Das hydrogeologische Gutachten
- Bemessung der GW-Absenkung
- Praxisfälle und Demobeispiele
- Optimierung der GWA, hydraulische Barrieren, Aufstau, Re-Infiltration von Grundwasser
Teilnahmegebühren
750 EUR nomal
700 EUR ermäßigt (Behörden und DGFZ-/BWK-/BDG-Mitglieder, mit Nachweis)
Online: 730 EUR bzw. 680 EUR ermäßigt
Nach dem Meldeschluss (vier Wochen vor Seminarbeginn) erfolgt die Rechnungslegung. Enthalten sind in der Gebühr umfassende Lehrgangsunterlagen, Pausengetränke, Imbiss und Mittagessen. Bei Nicht-Einhalten der Zahlungsfrist laut Rechnung kann der Platz ggf. an weitere Interessenten vergeben werden.
weitere organisatorische Hinweise
RÜCKTRITT VON EINER VERANSTALTUNG
Die Absage muss schriftlich bei uns eingehen. Außerhalb der gesetzlichen Widerrufsfristen gilt Folgendes: Bis zur Rechnungslegung (i. d. R. bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl) kann der/die Teilnehmer/in kostenfrei vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Bei Rücktritt nach Rechnungslegung berechnet das DGFZ e.V. eine Stornogebühr. Bei Veranstaltungen mit einem Entgelt bis zu 250 EUR beträgt die Stornogebühr 25 EUR. In sonstigen Fällen ist eine Stornogebühr in Höhe von mindestens 10 % des Teilnehmerentgeltes fällig.
Für Stornierungen ab 14 Kalendertagen vor Kursbeginn werden Stornogebühren von 50 %, ab 7 Kalendertagen von 80 % des Kurspreises in Rechnung gestellt. In Einzelfällen werden höheren Gebühren fällig, diese sind auf der Rechnung ausgewiesen.
Es kann ein Ersatzteilnehmer benannt werden, der mit allen Rechten und Pflichten in den Vertrag eintritt.
Kontakt
Dr. Jana Sallwey
Tel: 0351-40506 76
E-Mail: weiterbildung[at]dgfz.de