Ersatzbaustoffverordnung Präsenz
Zum 01.08.2023 trat die Mantelverordnung zur Neuregelung der Verwertung mineralischer Abfälle, bestehend aus ErsatzbaustoffV, BBodSchV, GewAbfV, DeponieV u. a., in Kraft. Sie löst die bisherigen LAGA-Hinweise aus dem Merkblatt M20 ab. Ziel der neuen Mantelverordnung ist der Schutz von Boden und Grundwasser und das Erreichen einer hohen Recyclingquote für mineralische Ersatzbaustoffe. Die umfangreiche ErsatzbaustoffV regelt die Anforderungen an die Verwertung von mineralischen Abfällen in technischen Bauwerken neu.
Mit der neuen Verordnung kommen auch neue Herausforderungen für die Akteure des Bodenschutzes, der Altlastensanierung, des Flächenrecyclings und des Deponie- und Abfallwesens: neue Regeln, neue Begriffe, neue Analyseverfahren, neue Einbauklassen und neue Materialwerte.
Der erfahrene Fachgutachter und Referent Oliver Sommer wird im Seminar einen Einblick in die neue Ersatzbaustoffverordnung und ihre Auswirkungen auf die fachliche Praxis geben.
Das Seminar richtet sich an die Probenehmer selbst, aber vor allem auch Behördenvertreter der Umweltämter und Vollzugsbehörden und Akteure im Bereich der Deponie-, Recycling-, Abfall- und Laborunternehmen.
Themen:
- Historie und Werdegang
- Aufbau und Inhalt der Mantelverordnung
- Zielsetzung und Konzeption der EBV
- Anwendungsbereich der EBV und Abgrenzung der Anwendungsbereiche der EBV zur BBodSchV
- Begriffsbestimmung der Ersatzbaustoffe
- Annahmekontrolle
- Zusammenfassung der Güteüberwachung von mineralischen Abfällen
- Materialwerte, Überwachungswerte
- Analytik der Proben, Parameter und Bestimmungsverfahren
- Bewertung der Untersuchungsergebnisse der Güteüberwachung
- Untersuchung von nicht aufbereitetem Bodenmaterial, Baggergut und deren Bewertung
- Dokumentation, Anzeigepflichten und Einzelfallentscheidungen
- Bezüge zu den anderen Verordnungen der Mantelverordnung
- Ausblick und Diskussion
Meraner Str. 10
01217 Dresden
Germany
Raum: Seminarraum 1. OG
- Oliver Sommer