Grundwasser-Absenkung im Bauwesen
am 17. März 2021
Der Kurs richtet sich an Mitarbeiter einschlägiger Consulting- und Bauunternehmen sowie an Behördenvertreter, die entsprechende Projekte ausschreiben bzw. in Auftrag geben oder durchführen. Aber auch für Neu- und Quereinsteiger in der hydrogeologischen Praxis ist dieses Seminar hilfreich, um Grundwasserhaltungsmaßnahmen sachgerecht vorbereiten, planen und auswerten zu können. Eine sach- und fachdienliche Diskussion zwischen Auftraggebern (z. B. Behörden) und den Auftragnehmern wird angeregt, um Problemlösungen effektiv angehen zu können. Neben den Grundlagen zur Geohydraulik und der Planung und Bemessung werden auch Erfahrungen aus konkreten Praxisfällen erläutert.
Weitere Informationen finden Sie im Faltblatt.
Referenten
Prof. Dr. Ulrich Beims, GIP GmbH Dresden
Frau Dr. Kirsten Ullrich, Umweltamt Dresden
Dr.-Ing. Uli Uhlig, GIP GmbH Dresden
Themen
- Grundlagen der Grundwasser-Absenkung
- Das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren
- Das hydrogeologische Gutachten
- Bemessung der GW-Absenkung
- Praxisfälle und Demobeispiele
- Optimierung der GWA, hydraulische Barrieren, Aufstau, Re-Infiltration von Grundwasser
Teilnahmegebühren
335 EUR normal
310 EUR ermäßigt (Behörden und DGFZ-/BWK-/BDG-Mitglieder)
Anmeldung bitte bis: 15.02.2021
Nach dem Meldeschluss erfolgt die Rechnungslegung. Enthalten sind in der Gebühr umfassende Lehrgangsunterlagen, Pausengetränke, Imbiss und Mittagessen. Bei Nicht-Einhalten der Zahlungsfrist laut Rechnung kann der Platz ggf. an weitere Interessenten vergeben werden.
weitere organisatorische Hinweise
RÜCKTRITT VON EINER VERANSTALTUNG
Die Absage muss schriftlich bei uns eingehen. Außerhalb der gesetzlichen Widerrufsfristen gilt Folgendes: Bis zur Rechnungslegung (i. d. R. bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl) kann der/die Teilnehmer/in kostenfrei vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Bei Rücktritt nach Rechnungslegung berechnet das DGFZ e.V. eine Stornogebühr. Bei Veranstaltungen mit einem Entgelt bis zu 250 EUR beträgt die Stornogebühr 25 EUR. In sonstigen Fällen ist eine Stornogebühr in Höhe von mindestens 10 % des Teilnehmerentgeltes fällig.
Für Stornierungen ab 14 Kalendertagen vor Kursbeginn werden Stornogebühren von 50 %, ab 7 Kalendertagen von 80 % des Kurspreises in Rechnung gestellt. In Einzelfällen werden höheren Gebühren fällig, diese sind auf der Rechnung ausgewiesen.
Es kann ein Ersatzteilnehmer benannt werden, der mit allen Rechten und Pflichten in den Vertrag eintritt.
