Ausbau und Benutzung von Gewässern
Wasserschutz / Habitatschutz / Artenschutz als wesentliche Zulassungshindernisse? … ein Lösungsversuch! am 22. Juni 2021
Referenten
Dipl.-Ing. Ronald Meinecke
Büro für Verfahrensmanagement und Umweltgutachten
Themen
folgen in Kürze...
Teilnahmegebühren
390 EUR nomal
365 EUR ermäßigt (Behörden und DGFZ-/BWK-/BDG-Mitglieder)
Nach dem Meldeschluss erfolgt die Rechnungslegung. Enthalten sind in der Gebühr umfassende Lehrgangsunterlagen, Pausengetränke, Imbiss und Mittagessen. Anmeldungen werden bis zum 17. Mai 2021 erbeten.
Bei Nicht-Einhalten der Zahlungsfrist laut Rechnung kann der Platz ggf. an weitere Interessenten vergeben werden.
weitere organisatorische Hinweise
RÜCKTRITT VON EINER VERANSTALTUNG
Die Absage muss schriftlich bei uns eingehen. Außerhalb der gesetzlichen Widerrufsfristen gilt Folgendes: Bis zur Rechnungslegung (i. d. R. bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl) kann der/die Teilnehmer/in kostenfrei vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Bei Rücktritt nach Rechnungslegung berechnet das DGFZ e.V. eine Stornogebühr. Bei Veranstaltungen mit einem Entgelt bis zu 250 EUR beträgt die Stornogebühr 25 EUR. In sonstigen Fällen ist eine Stornogebühr in Höhe von mindestens 10 % des Teilnehmerentgeltes fällig.
Für Stornierungen ab 14 Kalendertagen vor Kursbeginn werden Stornogebühren von 50 %, ab 7 Kalendertagen von 80 % des Kurspreises in Rechnung gestellt. In Einzelfällen werden höheren Gebühren fällig, diese sind auf der Rechnung ausgewiesen.
Es kann ein Ersatzteilnehmer benannt werden, der mit allen Rechten und Pflichten in den Vertrag eintritt.
