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Ausbau und Benutzung von Gewässern
Wasserschutz / Habitatschutz / Artenschutz als wesentliche Zulassungshindernisse? … ein Lösungsversuch! 28. April 2022
Durch die nationale und internationale Rechtsprechung (OVGs, BVerwG, EuGH) verschärfen sich die Ansprüche an die Zulassung wasserwirtschaftlicher bzw. wasserbaulicher Projekte zunehmend. Die FFH- und Vogelschutz-Richtlinie (vgl. § 34 ff. BNatSchG 2017), die Richtlinie zur Projekt-UVP (vgl. UVPG 2017) und die Richtlinie zur UVP für Pläne und Programme (SUP-RL; s. § 14 ff. UVPG) entfalten unmittelbare Wirkung auf das Handeln der Wasserbehörden des Bundes und der Länder.
Seit dem Urteil des EuGH zur Weservertiefung im Jahr 2015 hat zudem die EU-Wasserrahmenrichtlinie einen massiven Einfluss auf den gesetzlichen und inhaltlichen Rahmen, in dem sich Vorhaben der Gewässerbenutzung bzw. des Ausbaus und der wesentlichen Umgestaltung von Gewässern orientieren müssen.
Weitere maßgebliche europäische Richtlinien aus dem Bereich des Umwelt- und Naturschutzes, umgesetzt in nationales Recht, greifen unmittelbar in die förmlichen Verfahren zur Zulassung und Gestattung ein. Nicht zuletzt haben das nationale Artenschutzrecht und das Umweltschadensgesetz einen großen Einfluss auf die Realisierbarkeit wasserbaulicher Projekte.
Vorgenannte Regelungen haben somit weitreichende Folgen für konkrete wasserrechtlich zulassungsbedürftige Projekte und Pläne. Ihre formalen Vorgaben müssen in der täglichen Praxis der wasserrechtlichen und -fachlichen Plan- und Genehmigungsverfahren „operationalisiert“ werden. Arbeitshilfen und Leitfäden sind jung und es mangelt vielfach an konkreten praktischen Beispielen der unmittelbaren Anwendung und Umsetzung.
An Beispielen (Ausbau, Herstellung von Gewässern; wasserrechtlicher Erlaubnis zur Einleitung bzw. Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser u.v.m.) werden Theorie und Praxis der Regelungsumsetzung aus der Sicht der Betroffenen (Vorhabentragende, Behörden, Kommunen, Planende) behandelt.
Einen wichtigen Schwerpunkt des Seminars bilden die eigenen Erfahrungen und Probleme der Teilnehmenden. Ziel der Veranstaltung ist es, gemeinsam Wege aufzuzeigen, um kosten- und zeiteffiziente wasserrechtliche Planaufstellungs- und Genehmigungs- oder Erlaubnisverfahren mit rechtssicheren Ergebnissen zu erreichen.
Die praktischen Erfahrungen des Seminarleiters und der Teilnehmenden mit der Erstellung eines „Fachbeitrages WRRL“ wird einen besonderen Raum einnehmen. Auch der Umgang mit den sogenannten Ausnahmemöglichkeiten auf der Grundlage von § 31 Abs. 2 WHG bzw. Art. 4 Abs. 5 und Abs. 7 der Wasserrahmenrichtlinie wird beleuchtet.
Das Seminar richtet sich an alle öffentlichen und privaten Vorhabens- und Entscheidungstragende, die sich mit der Aufstellung von wasserfachlichen Plänen bzw. der Realisierung und Zulassung wasserrechtliche relevanter Projekte befassen.
ZEITEN: 9:00 – 17:00 Uhr, inkl. Kaffee- und Mittagspause
Referent
Dipl.-Ing. Ronald Meinecke
Büro für Verfahrensmanagement und Umweltgutachten
Themen
- Gewässerausbau
- Umweltrechtliche Hürden
- Wasserrahmenrichtlinie
- Fachbeiträge Wasser, Naturschutz
- Artenschutzfachbeitrag
- Ausnahmen
- u.a.
Kontakt
Dr. Jana Sallwey
Tel: 0351-40506 76
E-Mail: weiterbildung@dgfz.de
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